ARV Bundesverband

Allgemeiner Rettungsverband Rhein-Neckar e.V.

Gemeinnützige Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege - Anerkannter Betreuungsverein

letzte Änderung am 11 Februar, 2010

Wir über uns!

Der Allgemeiner Rettungsverband Rhein-Neckar e.V. (ARV) ist eine Organisation der freien Wohlfahrtspflege. Er ist sowohl Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), als auch im Bundesverband der Allgemeinen Rettungsverbände Deutschlands e.V.

1974 gegründet, widmete sich der ARV Rhein-Neckar bis 1994 ausschließlich dem mobilen sozialen Hilfsdienst (MSHD). Ehrenamtliche Mitglieder führten Fahrdienste, Mahlzeitendienste für Senioren, sowie Lenkungs- und Überwachungsdienste bei Veranstaltungen durch.

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Seit 1994 ist der ARV als Betreuungsverein nach BGB anerkannt. Zum 1. Januar 1992 hat das neue Betreuungsgesetz das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsgesetz abgelöst. Es soll die Rechte derer verbessern, die infolge psychischer Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.

2004 kann der Verband, dessen Wirkungskreis den gesamten Rhein-Neckar-Kreis abdeckt, sein 30-jähriges Bestehen und 10 Jahre Betreuungsverein feiern.

Hier die Satzung des ARV Rhein-Neckar e.V.