ARV Bundesverband

Allgemeiner Rettungsverband Rhein-Neckar e.V.

Gemeinnützige Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege - Anerkannter Betreuungsverein

letzte Änderung am 23 Juli, 2011

Vollmacht

Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzliche Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.

Es ist sehr zweckmäßig nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigten (z.B. Angehörige oder Freunde) bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.

Vollmacht