ARV Bundesverband

Allgemeiner Rettungsverband Rhein-Neckar e.V.

Gemeinnützige Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege - Anerkannter Betreuungsverein

letzte Änderung am 23 Juli, 2011

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im voraus für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niederlegen. Verlieren Sie dann tatsächlich Ihre Entscheidungsfähigkeit, kann mit Hilfe der Patientenverfügung auf Ihren Willen hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme geschlossen werden. Auf diese Weise können Sie trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.

Patientenverfügung

Liegt breits eine schwere Erkrankung vor, bedarf es einer hieran angepassten Patientenverfügung. Diese kann nur in engem Zusammenwirken mit dem behandelnden Arzt erstellt werden.

Ergänzung zur Patientenverfügung im Fall schwerer Krankheit