ARV Bundesverband

Allgemeiner Rettungsverband Rhein-Neckar e.V.

Gemeinnützige Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege - Anerkannter Betreuungsverein

letzte Änderung am 23 Juli, 2011

 Aufwendungspauschale für Ehrenamtliche

Die Aufwendungspauschale für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger beträgt bisher 312 EUR pro Jahr. Die Pauschale erhöht sich vom 1.7.2004 auf 323 EUR. Dies bedeutet eine Erhöhung um 3,5 %. Entsprechend dem unveränderten § 1835a Abs. BGB bedeutet dies, dass alle Aufwandspauschalen, die nach dem 30.6.2004 fällig werden, mit diesem höheren Satz abzugelten sind.

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