|
Die Aufwendungspauschale für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger beträgt bisher 312 EUR pro Jahr. Die Pauschale erhöht sich vom 1.7.2004 auf 323 EUR. Dies bedeutet eine
Erhöhung um 3,5 %. Entsprechend dem unveränderten § 1835a Abs. BGB bedeutet dies, dass alle Aufwandspauschalen, die nach dem 30.6.2004 fällig werden, mit diesem höheren Satz abzugelten sind.
|
|